Konditionen via Krankenversicherung

 Grundversicherung

Seit dem 01. Juli 2022 übernimmt die obligatorische Grundversicherung unter gesetzlich geregelten Anordnungsbedingungen die Kosten einer psychologischen Psychotherapie, wenn der/die behandelnde Psychotherapeut*in kantonal zugelassen ist.

Ich bin als selbständig tätige psychologische Psychotherapeutin im Kanton Graubünden zugelassen und verfüge über die Bewilligung zur Abrechnung über die obligatorische Krankenversicherung.

Als Einzelperson wie auch als Paar oder Familie können Psychotherapie-Sitzungen auf schriftliche Anordnung Ihres Arztes über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Anordnung und Ihre Krankenkassenkarte mit!

Mein Honorar richtet sich nach dem von den Kantonen festgesetzten Übergangstarif.


Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen übernehmen nach vertraglich vereinbarten Kriterien meist einen Teil der Kosten einer psychologischen Beratung.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung.

Ich bin beim Verband der Schweizer Zusatzversicherungen anerkannt.

Konditionen für Selbstzahler

Die Tarife für Selbstzahler dürfen gerne bei mir erfragt werden.

Die Therapiekosten werden Ihnen dann privat via Ärztekasse in Rechnung gestellt.


Terminvereinbarungen & Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich und können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt oder verschoben werden.

Bei zu kurzfristiger Absage werden 100 CHF als Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt, bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz für 60min.  berechnet.


In Terminangelegenheiten und im Verhinderungsfall nutzen Sie bitte immer den Email-Kontakt!

Informationen zum Anordnungsmodell