Konditionen via Krankenversicherung
Grundversicherung
Seit dem 01. Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung unter gesetzlich geregelten Anordnungsbedingungen die Kosten einer psychologischen Psychotherapie, wenn der/die behandelnde Psychotherapeut*in kantonal zugelassen ist.
Ich bin als selbständig tätige psychologische Psychotherapeutin im Kanton Graubünden zugelassen und verfüge über die Bewilligung zur Abrechnung über die obligatorische Krankenversicherung.
Als Einzelperson wie auch als Paar oder Familie können Psychotherapie-Sitzungen auf schriftliche Anordnung Ihres Arztes über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenkassenkarte mit!
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen übernehmen nach vertraglich vereinbarten Kriterien meist einen Teil der Kosten einer psychologischen Beratung.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung.
Ich bin beim Verband der Schweizer Zusatzversicherungen anerkannt.
Konditionen für Selbstzahler
Die Tarife für Selbstzahler dürfen gerne bei mir erfragt werden.
Die Therapiekosten werden dann privat via Ärztekasse in Rechnung gestellt.
Terminvereinbarungen und Absagen
Vereinbarte Termine (Grundversicherung, Zusatzversicherung, Selbstzahler) sind verbindlich und werden bei Nichterscheinen oder bei zu kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vorher) als Ausfallhonorar privat verrechnet.
In Terminangelegenheiten und im Verhinderungsfall nutzen Sie bitte immer den Email-Kontakt!